Ab 2013 sind die World Games of Mountainbiking keine Hobbymeisterschaften mehr, sondern „die Weltmeisterschaften ALLER Mountainbiker“. Es dürfen sowohl Hobby-Biker, als auch Lizenzfahrer starten.
SportlerInnen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, brauchen eine schriftliche Zustimmung der Eltern, um teilnehmen zu dürfen!
Zum Schutz der Teilnehmer besteht absolute Helmpflicht.
Downhill & Kids Downhill:
Während der gesamten Zeit ist am Downhill folgende Schutzausrüstung vorgeschrieben: Vollvisierhelm, Rückenprotektor, Ellbogen, Knie- und Schienbeinschützer, Handschuhe

Zum Schutz der Teilnehmer besteht absolute Helmpflicht.
Downhill & Kids Downhill:
Während der gesamten Zeit ist am Downhill folgende Schutzausrüstung vorgeschrieben:
Vollvisierhelm, Rückenprotektor, Ellbogen, Knie- und Schienbeinschützer, Handschuhe
Damit im Ernstfall sofort medizinische Hilfe vor Ort ist, schicken die Veranstalter ein Rettungsteam mit auf die Strecke - ein mobiles Rettungsteam mit einem Arzt und zwei Rettungssanitätern.
Die World Games of Mountain Biking sind eine Veranstaltung, zu der nur Mountainbikes zugelassen sind. Andere Fahrräder sind nicht erlaubt. Rahmen und Laufräder dürfen nicht ausgetauscht werden. Vor dem Rennen sollte jeder Teilnehmer einen Sicherheits-Check durchführen lassen.
Alle Teilnehmer sind verpflichtet, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Startnumern (Lenkernummern) zu tragen. Die Werbung auf den Startnummern darf nicht verdeckt werden.
Die Veranstaltung findet teilweise auf öffentlichen, nicht gesperrten Strecken statt. Es ist nach der gültigen Straßenverkehrsordnung zu fahren. Nichtbeachtung der geltenden Vorschriften führt zur Disqualifikation.
Die Jury setzt sich aus drei Personen zusammen:
Dieses Wettkampfgericht konstituiert sich vor Beginn der Veranstaltung und hat folgende Aufgaben:
Die Jury bzw. der Rennleiter hat das Recht, Teilnehmer vom Wettkampf auszuschließen oder sonstige geeignete Strafen zu verhängen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
Proteste müssen bis spätestens 15 Minuten nach Ende des Rennens bei der Jury schriftlich eingereicht werden. Es ist eine Protestgebühr von € 15.- zu hinterlegen, die im Falle der Anerkennung des Protestes zurückbezahlt wird.
Uhrzeiten für die jeweilige Siegerehrung findet ihr unter dem Programm. Die drei Erstplatzierten müssen an der Siegerehrung teilnehmen.
Wenn zeitlich möglich, bekommt jeder Teilnehmer seine Rangliste während der Veranstaltung vor Ort ausgehändigt, andernfalls werden die Ranglisten auf Wunsch gegen Porto € 1,53 zugeschickt oder stehen zum download bereit!
Das Reichen von Verpflegung und Getränken ist nur an den gekennzeichneten Orten erlaubt! Das Wegwerfen von Unrat außerhalb der markierten Verpflegungszonen führt zur Disqualifikation.
Diese Regeln dienen Eurer eigenen Sicherheit. Nichtbeachtungen können auch nachträglich mit Disqualifikation bestraft werden.
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1995 - 1998 |
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1974 - 1994 |
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1973 und älter |
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1973 - 1964 |
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1963 und älter |
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nur Kurzmarathon!! |
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2002 - 2003 |
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2000 - 2001 |
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1998 - 1999 |
Kurze Runde
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W | Kinder Jg. 2009 und jünger | 1 Runde |
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M | Kinder Jg. 2009 und jünger | 1 Runde |
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W | Schülerinnen Jg. 2005 - 2008 | 2 Runden |
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M | Schüler Jg. 2005 - 2008 | 2 Runden |
Mittlere Runde
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W | Schülerinnen Jg. 2002 - 2004 | 2 Runden |
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M | Schüler Jg. 2002 - 2004 | 2 Runden |
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W | Schülerinnen Jg. 2000 - 2001 | 3 Runden |
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M | Schüler Jg. 2000 - 2001 | 3 Runden |
Lange Runde
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W | Schülerinnen Jg. 1998 - 1999 | 3 Runden |
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M | Schüler Jg. 1998 - 1999 | 3 Runden |
Sofern den Veranstalter, die Ausrichter und die Sponsoren sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen ein Verschulden nicht trifft, sind Ansprüche der Teilnehmer wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters, der Ausrichter und der Sponsoren sowie deren gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Leicht fahrlässiges Verhalten begründet nur eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragsbedingungen herrühren.
Bedingung für die Teilnahme ist, daß der Wettkämpfer seine Zustimmung gibt, Gefahren gegen seine Person und sein Eigentum, die sich aus der Durchführung des Wettkampfes ergeben, selbst zu tragen und keine Forderungen gegen Personen, Institutionen oder Firmen, die den Wettkampf durchführen oder durchgeführt haben, zu erheben.
Die Änderung von Terminen und Veranstaltungsorten muss der Veranstalter den Teilnehmern unverzüglich mitteilen. Hat der Veranstalter die Änderung der Termine oder Veranstaltungsorte zu vertreten und ist die Änderung für den Teilnehmer nicht zumutbar, steht diesem das Recht zu, binnen einer Frist von einer Woche nach Eingang der Änderungsmitteilung schriftlich von der Anmeldung zurückzutreten. Im Falle des berechtigten Rücktritts steht dem Teilnehmer ein Anspruch auf Rückzahlung der bereits entrichteten Anmeldegebühr zu.
Änderungen des Reglements, der Streckenführung und des Streckenprofils sowie deren Ausschreibung sind dem Organisationskomitee vorbehalten. Sie werden am Race-Office der Veranstaltung an der Info-Tafel bekannt gegeben.
Schriftlich mit Attest ist eine Abmeldung bis vier Wochen vor der Veranstaltung (Kostenrückerstattung abzgl. € 8,00 Bearbeitungsgebühr) möglich. Für spätere Abmeldungen kann keine Rückerstattung mehr erfolgen!